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Beratungsvertrag

Strategic Readiness
Strukturierte Entscheidungsgrundlage für Legal AI
Stand: 01. Januar 2026
zwischen
(Vor- und Zuname oder Firma, derzeitige Anschrift)
vertreten durch
– nachfolgend „Auftraggeber" genannt –
und
JurAI GbR

vertreten durch die Gesellschafter:
Sebastian Merkel, Terofalstraße 6, 80689 München
Christopher Brennan, Helene-Weber-Allee 9, 80637 München

– nachfolgend „Auftragnehmer" genannt –

wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:

1. Vertragsgegenstand

Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten:

Dieses Projekt konzentriert sich auf die Bewertung der Strategic Readiness eines Unternehmens für die Einführung von KI-Produkten. Ziel ist es, systematisch zu analysieren, ob die notwendigen organisatorischen, technischen und kulturellen Voraussetzungen vorhanden sind, um KI-Lösungen erfolgreich zu implementieren.

Durch eine strukturierte Bestandsaufnahme der aktuellen Arbeitsweise, der verfügbaren Ressourcen und der technischen Infrastruktur wird ermittelt, welche Bereiche bereits KI-bereit sind und wo noch Entwicklungsbedarf besteht. Das Projekt liefert eine fundierte Grundlage für strategische Entscheidungen und priorisiert konkrete Handlungsfelder, in denen KI den größten Mehrwert schaffen kann.

Am Ende steht ein klarer Umsetzungsrahmen, der dem Unternehmen aufzeigt, welche Schritte erforderlich sind, um die KI-Readiness zu erhöhen und KI-Initiativen erfolgreich zu starten.

2. Leistungen des Auftragnehmers

Zur Erfüllung der in Ziffer 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen erbringen:

Das Leistungspaket umfasst die systematische Analyse und Bewertung der organisatorischen, technischen und kulturellen Voraussetzungen für die erfolgreiche Einführung von KI-Lösungen im Unternehmen. Dazu gehören insbesondere die Erhebung und Auswertung der bestehenden Arbeitsweise, der Team- und Organisationsstrukturen sowie der verwendeten Arbeitsmittel. Weiterhin werden die Datenreife und das Datenmanagement im Hinblick auf Struktur, Qualität, Zugänglichkeit und Integrationspotenziale untersucht. Ergänzend erfolgt eine Prüfung der technischen und regulatorischen Rahmenbedingungen, insbesondere in Bezug auf IT-Sicherheit, Datenschutz sowie branchenspezifische rechtliche Vorgaben.

Darüber hinaus werden Chancen, Risiken und Grenzen des KI-Einsatzes identifiziert und bewertet, um Potenziale für Effizienzsteigerungen und Innovation zu erkennen. Auf dieser Grundlage erfolgt eine strategische Priorisierung und Auswahl geeigneter Anwendungsfelder unter Berücksichtigung von Umsetzbarkeit und zu erwartendem Mehrwert. Abschließend wird ein Umsetzungsrahmen mit Handlungsempfehlungen, Zuständigkeiten und zeitlicher Planung entwickelt.

Flankierend werden Aspekte des Change Managements, der kulturellen KI-Readiness, der Budget- und Ressourcenplanung sowie der Erfolgsmessung berücksichtigt. Dadurch entsteht ein umfassendes Bild der aktuellen KI-Bereitschaft des Unternehmens und eine fundierte Grundlage für die Ableitung konkreter Umsetzungsschritte.

3. Vergütung

3.1 Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber ein Pauschalhonorar in Höhe von insgesamt 9.000 €.

3.2 Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 5.000 €. Ein weiterer Betrag in Höhe von 4.000 € ist nach Abschluss der Arbeiten fällig.

3.3 Alle in Ziffer 3.1 und 3.2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

4. Zeit und Ort der Leistungserbringung

4.1 Zeit und Ort der Leistungserbringung vereinbaren die Vertragsparteien im Einzelnen einvernehmlich.

4.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, dem Auftraggeber ein mal im Projektzeitraum ganztägig in dessen Hause zur Verfügung zu stehen. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer für die Dauer des Besuchs einen geeigneten Besprechungsraum zur Verfügung, der für die Durchführung von Workshops, Präsentationen und Interviews geeignet ist. Der Raum muss mit der erforderlichen technischen Ausstattung, insbesondere mit Beamer oder Bildschirm für Präsentationen, Internetzugang und ausreichenden Stromanschlüssen, versehen sein.

5. Berichterstattung

5.1 Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

5.2 In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen.

5.3 Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten.

6. Aufwendungsersatz

6.1 Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer folgende im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen: Reisekosten bis zu einer Höhe von 400 €.

6.2 Der Ersatz aller sonstigen Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

7. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

7.1 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

7.2 Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

8. Schweigepflicht

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

9. Datenschutz

9.1 Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

9.2 Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch. Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben. In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

10. Vertragsdauer

Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und endet mit Erbringung der vereinbarten Leistungen.

11. Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

12. Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung

12.1 Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

12.2 Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

12.3 Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

13.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.3 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

13.4 Sofern beide Vertragsparteien Unternehmer sind, sind für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag die Gerichte in München ausschließlich zuständig.

Auftraggeber (Unterschrift)
Auftragnehmer (Unterschrift)